Jugendschutz / FSK

Kinder und Jugendliche dürfen je nach Alter nur zu bestimmten Zeiten ins Kino. Außerdem dürfen sie nur solche Filme sehen, die für ihre Altersstufe freigegeben sind.


Die Altersbeschränkungen gelten grundsätzlich auch, wenn Eltern oder Erziehungsbeauftragte Minderjährige begleiten. Eine Ausnahme ist, wenn Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren in Begleitung ihrer Eltern, anderer personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen in einen Film gehen, der mit „Freigegeben ab zwölf Jahren“ gekennzeichnet ist.

Quelle: jugendschutz-aktiv.de